Heizungstausch und Sanierungsbonus: Neue Förderung ab November
Nach dem Auslaufen der alten Fördermittel für Kesseltausch und Sanierungsbonus Ende 2024 startet demnächst die neue Sanierungsoffensive in Österreich!
Lieferungen und Leistungen für Kesseltausch und thermische Sanierung werden ab 03.10.2025 gefördert. Anträge und Registrierungen können ab Start Mitte November 2025 so lange eingebracht werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens bis zum 31.12.2026.
Heizungstausch-Förderung für Ein-/Zweifamilienhaus - was wird gefördert?
- Der Austausch von fossilen Heizungssystemen (Öl, Gas, Kohle, Elektrospeicherofen) durch Nah- und Fernwärme. Ist der Anschluss aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich oder zumutbar, wird auch der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.
Sanierungsbonus im Ein-/Zweifamilienhaus - was wird gefördert?
- Thermische Sanierungen von Bestandsgebäuden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 15 Jahre sind.
- Umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard oder “guter Standard” sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs von mindestens 40% führen. Auch Einzelbauteilsanierungen werden gefördert.
Heizungstausch-Förderung für mehrgeschossigen Wohnbau - was wird gefördert?
- Der Austausch von fossilen Heizungssystemen (Öl, Gas, Kohle, Elektrospeicherofen) durch Nah- und Fernwärme. Ist der Anschluss aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich oder zumutbar, wird auch der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.
- Umstellung im Gesamtobjekt: pro Standort wird ein klimafreundliches Zentralheizungssystem mit wassergeführter Wärmeverteilung für das gesamte Gebäude gefördert. Bei gleichzeitiger Zentralisierung des Heizungssystems werden die anfallenden Mehrkosten für den Ersatz von einzelnen Gasthermen in den Wohnungen zusätzlich gefördert.
- Nachträgliche Zentralisierung: der Austausch einer dezentralen, fossilen Heizung in einer Einzelwohnung im mehrgeschossigen Wohnbau durch den Anschluss an ein bestehendes, klimafreundliches Zentralheizungssystem wird gefördert.
Sanierungsbonus im mehrgeschossigen Wohnbau - was wird gefördert?
- Thermische Sanierungen von Gebäuden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 15 Jahre sind (Datum der Baubewilligung) und vor Sanierung mindestens drei getrennte Wohneinheiten beinhalten.
- Umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard oder “guter Standard” sowie die umfassende Fenstersanierung des gesamten Gebäudes. Bei umfassenden Fenstersanierungen muss der Heizwärmebedarf vom Wohngebäude um mind. 20% reduziert werden.


